Für die Amtsperiode 2024 bis 2028 suchen die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Diese werden in eine Vorschlagsliste für das Amtsgericht Neuwied und das Landgericht Koblenz aufgenommen, welche durch den jeweiligen Ortsgemeinderat zu beschließen ist.
Die Gewählten sollen als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilnehmen. Bei der Urteilsfindung haben sie das gleiche Stimmrecht wie ein Richter.
An welchen Prozessen/Verhandlungen im Jahr die Gewählten teilnehmen, wird durch Losverfahren ermittelt.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt für die Dauer von fünf Jahren.
Um für das Amt von der Wohnsitzgemeinde gewählt zu werden, muss man folgende Kriterien erfüllen:
- in der betreffenden Ortsgemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sein
- deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Mindestalter 25 Jahre
- Höchstalter 69 Jahre
- Keine Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monate in den letzten 10 Jahren
- Auch keine Bewährungsstrafe
- Kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder eine sonstigen Straftat anhängig
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Wahrnehmung eines solchen Ehrenamtes haben, können sich ab sofort, jedoch bis spätestens 25. April 2023, schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf-Waldbreitbach, Fachbereich 1, Westerwaldstraße 32 - 34, 56579 Rengsdorf, oder der/dem jeweiligen Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister, bewerben.
Die Bewerbung muss enthalten: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Beruf und Telefonnummer. Ferner sollte für die Bewerbung eine kurze Begründung abgegeben werden.