Hartmut Döring tritt als Ortsbürgermeister zurück – Neuwahl erfolgt in Urwahl

Rüscheid, den 16.05.2022

Hartmut Döring teilte schriftlich mit, dass er vom Amt als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rüscheid mit Ablauf des 05.05.2022 aus privaten Gründen zurücktritt.

Hartmut Döring übte das Amt des Ortsbürgermeisters seit 6 Jahren aus. Für sein Engagement im Ehrenamt bedankt sich der Ortsgemeinderat ausdrücklich.

 

Nach dem rheinland-pfälzischen Kommunalrecht bedeutet dies, dass grundsätzlich spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle die Wahl des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters erfolgen soll. Der Wahltag wird von der Kreisverwaltung Neuwied -Kommunalaufsicht- festgesetzt.

Die Neuwahl hat als Urwahl, also durch die am Tag der Wahl wahlberechtigten Personen zu erfolgen. Das Verfahren ist entsprechend den wahlrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Dabei sind u.a. Fristen für die Einreichung und Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Auslegung des Wählerverzeichnisses zu beachten.

Wahlberechtigt bei der Wahl sind grundsätzlich alle Deutschen und alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Tag der Stimmabgabe das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Rüscheid wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Wählbarkeit gilt dieser Grundsatz gleichfalls, jedoch mit der Einschränkung, dass der Bewerber/die Bewerberin das 23. Lebensjahr vollendet haben muss.

Nach der Festlegung des Wahltages werden die näheren Einzelheiten zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Durchführung der Wahl in amtlichen Bekanntmachungen unter Beachtung der gesetzlichen Fristen veröffentlicht.

Ein Wahlvorschlag kann durch eine Wählergruppe/Partei aufgestellt und eingereicht werden. Auch ist die Einreichung eines Wahlvorschlages durch einen Einzelbewerber möglich. Die Wahlvorschläge müssen durch eine Mindestzahl von Wahlberechtigten eigenhändig unterschrieben sein. Für Gemeinden mit mehr als 500 bis 1.000 Einwohnern (z.B. Rüscheid) sind 25 Unterstützungsunterschriften notwendig. Dabei sind amtliche Vordrucke zu verwenden. Diese und weitere Auskünfte sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Wahlamt, Zimmer 20 - 24, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf erhältlich. Werden keine Wahlvorschläge eingereicht, kommt eine Urwahl nicht zustande und die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat.

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine Vorabinformation.

 

Ortsgemeinde Rüscheid

In Vertretung:

Marcus Asbach, 1. Ortsbeigeordneter

 

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